Ausbildungsförderung
– Sofern Sie eine Ausbildungsförderung anstreben, besteht eine Fördermöglichkeit durch den Europäischen Sozialfonds
IWiN – Förderprogramm des Landes Niedersachsen und des EFS Europäischer Sozialfonds
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" wird in Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (=KMU) gefördert. Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen.
Hinweis: Beim Durchlesen der IWiN Bestimmungen werden Sie den Eindruck gewinnen, dass die Förderung primär auf industrielle Betriebe ausgerichtet ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen. 30 Prozent der geförderten Betriebe kommen aus dem medizinischen Sektor.
WICHTIG: Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch auf Förderung gibt, hatten in den letzten Jahren nahezu alle Antragsteller für die Teilnahme an unseren Lehrgängen eine IWiN-Förderung erhalten.
Pro Kalenderjahr kann ein Betrieb ingesamt 4000€ Fördermittel beantragen.
Die Förderung pro Mitarbeiter beträgt bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten. Werden Sie als Mitarbeiter für den Lehrgang freigestellt, d.h., der Lehrgang gilt als Arbeitszeit, beträgt die Fördersumme bis zu 90 Prozent der Lehrgangskosten.
Sind Sie Inhaber einer Praxis oder therapeutischen Einrichtung, ist die Fördersumme auf 50 Prozent der der Lehrgangskosten begrenzt.
Argumente für eine Förderung unseres Lehrgangs
- Sie erlernen neue Diagnostische und Therapeutische Techniken
- Sie erweiteren Ihre berufliche Kompetenz
- Sie verbessern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebes
Ablauf
Schritt 1: Lesen Sie bitte zuerst die Infos auf der IWiN-Homepage durch.
http://iwin-niedersachsen.de/content/blogsection/5/54/
Sicher werden dabei einige Fragen auftreten.
Schritt 2: Erkundigen Sie sich dann bei Ihrer regionalen IWiN-Anlaufstelle nach der Fördermöglichkeit des Lehrgangs.
Schritt 3: Wenn Sie an einem unserer Fort- und Weiterbildungslehrgänge teilnehmen wollen, reservieren Sie sich bitte einen Seminarplatz. Die Reservierung ist unverbindlich. Die Unverbindlichkeit Ihrer Reservierung ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn garantiert. Erst danach wird Ihre Anmeldung verbindlich, sofern Sie diese nicht stornieren. Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
Schritt 4: Beim IWiN-Antragesverfahren hilft Ihnen auch unsere Ausfüllhilfe für den Förderantrag in unserem Downloadbereich.
Dem Förderantrag müssen Sie eine Seminarbeschreibung beilegen, diese finden Sie ebenfalls im Downloadbereich (in Vorbereitung).
Schritt 5: Sobald Ihr Förderantrag bewilligt wurde, faxen Sie uns bitte das Bewilligungsschreiben zu: Fax (05 11) 220 666-20.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon (05 11) 220 666-0.
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